Verschmelzung

Verschmelzung

Die Verschmelzung von Vereinen ist im Umwandlungsgesetz ( §§2-122 UmwG) von 1995 geregelt. OHG und UHG haben sich auf „Verschmelzung durch Neugründung“ verständigt. In diesem Bereich finden Sie Informationen über dieses Verfahren sowie unsere Entwürfe zur Gestaltung des neuen Vereins.
Zur Gestaltung eines attraktiveren Vereinslebens in der Zukunft haben wir eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die jeweils Montag ab16:30 zum Ideenaustausch zusammentrifft. Unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem der Vereine laden wir Sie ein, Ihre Vorstellungen und Ihre Ideen einzubringen.

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